
Kosten der Psychotherapie
- psychothergraz
- 11. Juli
- 2 Min. Lesezeit
Die Kosten einer Psychotherapie richten sich nach dem Ausbildungs- und Berufsstatus der behandelnden Psychotherapeutin beziehungsweise des behandelnden Psychotherapeuten.
In unserer Praxis Kompass Psychotherapie in Feldkirchen bei Graz bieten wir Psychotherapie zu einem Honorar von € 80 oder € 120 pro Einheit an.
Psychotherapie in Ausbildung unter Supervision
Honorar: € 80 pro Einheit
Die Behandlung erfolgt durch eine Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten in Ausbildung unter Supervision. Die therapeutische Arbeit wird regelmäßig durch erfahrene Lehrtherapeut:innen supervidiert.
Für Psychotherapie in Ausbildung unter Supervision ist derzeit kein Kostenzuschuss durch die gesetzliche Krankenversicherung vorgesehen.
Ihr Selbstbehalt: € 80 pro Einheit
Je nach Versicherungsvertrag kann eine private Zusatzversicherung einen Teil der Kosten übernehmen. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung.
Psychotherapie bei eingetragenen Psychotherapeut:innen
Auch gibt es die Möglichkeit den Selbstbehalt steuerlich geltend zu machen.
Honorar: € 120 pro Einheit
Nach erfolgter Eintragung in die Psychotherapeut:innenliste ist bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ein Kostenzuschuss durch die gesetzliche Krankenversicherung möglich.
Kostenzuschuss und Selbstbehalt
Krankenversicherung
Kostenzuschuss
Verbleibender Selbstbehalt bei € 120
ÖGK:
Zuschuss: € 33,70
Selbstbehalt: € 86,30
SVS
Zuschuss € 50,00
Selbstbehalt €70,00
BVAEB
Zuschuss € 50,20
Selbstbehalte €69,80
Die genaue Zuschusshöhe richtet sich nach der Sitzungsdauer und den jeweils geltenden Bestimmungen Ihrer Krankenversicherung.
Damit Sie einen Kostenzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung erhalten können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
-Die Psychotherapie muss bei einer Person stattfinden, die zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt und in die österreichische Psychotherapeut:innenliste eingetragen ist.
-Außerdem muss eine psychische Erkrankung mit Krankheitswert vorliegen.
-Ärztliche Bestätigung vor der zweiten Sitzung.
Vor der zweiten psychotherapeutischen Sitzung ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Diese kann beispielsweise durch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt erfolgen.
Die ärztliche Untersuchung kann
vor der ersten Sitzung oder
nach der ersten, jedenfalls aber vor der zweiten Sitzung
stattfinden.
Bitte bringen Sie die ärztliche Bestätigung anschließend zur Psychotherapie mit. Es handelt sich nicht um eine klassische Überweisung zur Psychotherapie, sondern um die Bestätigung, dass eine ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde.
Bewilligung ab der elften Psychotherapieeinheit
Die ersten zehn Psychotherapieeinheiten können bei Vorliegen der Voraussetzungen grundsätzlich ohne vorherige Bewilligung in Anspruch genommen werden.
Soll die Psychotherapie über die zehnte Einheit hinaus fortgesetzt werden, ist rechtzeitig ein Antrag bei der zuständigen Krankenversicherung einzureichen. Ab der elften Sitzung ist eine Bewilligung erforderlich.
Wir informieren Sie rechtzeitig über die notwendigen Schritte und unterstützen Sie bei der Vorbereitung des Antrags.
Zunächst bezahlen Sie die Psychotherapieeinheit selbst. Anschließend können Sie die Honorarnote bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.
Private Zusatzversicherung
Eine private Zusatzversicherung kann je nach Vertrag einen weiteren Teil des verbleibenden Selbstbehalts übernehmen.
Erstgespräch für Psychotherapie vereinbaren unter info@kompass-psychotherapie.at
Die genannten Zuschüsse und Selbstbehalte dienen der Orientierung. Maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen und die individuelle Entscheidung Ihrer Krankenversicherung.



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